Wenn man eine Immobilie in Hamburg über einen Immobilienmakler kauft, so muss man hier derzeit mit einer Provision in Höhe von 6,25 Prozent rechnen. Doch aufgrund der hohen Immobilienpreise, die nicht nur in Hamburg ein Problem ist, hat die Bundespolitik eine Reform durchgeführt. Diese Reform hat das Ziel die Provision entsprechend neu zu regeln. Das Ziel der Reform ist hierbei, die Kosten für eine Immobilie zu reduzieren. Die Neuregelung, die ab dem 23.12.2020 ihre Gültigkeit in ganz Deutschland hat, wird sich dann so auswirken, dass man als Käufer nicht mehr die ganze Provision bezahlen muss. Vielmehr werden die Kosten einer Provision für den Immobilienmakler zukünftig zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geteilt. Wobei es mit der Reform, zukünftig auch weitere mögliche Regelungen bei der Provision geben kann. Neben der bereits erwähnten Regelung, die man als einseitige Interes­senvertretung mit Provisions­teilung bezeichnet, gibt es auch die einseitige Interes­senvertretung ohne Provisions­teilung. Der Unterschied ist hierbei, dass der Immobilienmakler nur die Interessen vom Immobilienverkäufer vertritt. In einem solchen Fall wird die Provision nicht geteilt, vielmehr muss diese vom Verkäufer der Immobilie komplett alleine getragen werden. Der Käufer der Immobilie darf nicht zur Zahlung herangezogen werden. Und letztlich gibt es noch die Variante einseitige Interes­senvertretung zugunsten des Käufers. Hierbei vertritt der Immobilienmakler ausschließlich die Interessen vom Käufer, dieser ist auch der Auftraggeber, für den der Immobilienmakler eine passende Immobilie sucht. Kommt es hier dann zu einem Kaufvertrag, muss ausschließlich der Käufer die hierfür anfallende Provision zahlen, der Verkäufer der Immobilie kann nicht zur Zahlung herangezogen werden. Seriöse Makler wie Schulze & Filges Immobilien sind auf das Gesetzt schon seit langem vorbereitet.

Ist eine Verhandlungssache

Neben den unterschiedlichen Möglichkeiten bei der Verteilung der Provision, gibt es noch weitere Besonderheiten. Diese betreffen zum Beispiel, dass ein Maklervertrag immer schriftlich erfolgen muss. Und in diesem Zusammenhang ist dann auch die Höhe der Provision festzuhalten, diese ist nämlich Verhandlungssache. Ob die Provision zukünftig 6 Prozent, 5 Prozent oder 8 Prozent beträgt, hängt damit zum einen vom Verhandlungsgeschick im Umgang mit dem Immobilienmakler ab, aber auch der Entwicklung vom Immobilienmarkt in Hamburg. Gerade wenn die Reform der Provision ab dem 23.12.2020 dazu führt, dass zum Beispiel Verkäufer mehr selbst tätig werden und keinen Immobilienmakler mit dem Immobilienkauf beauftragen, kann dieses natürlich die Höhe der Provision drücken. Auch weil man hierbei nicht unterschätzen darf, dass es hier auch zwischen den Immobilienmaklern zu einem Wettbewerb kommen kann. Hierbei darf man nicht berücksichtigen, dass es schon vor Jahren eine Veränderung bei der Provision gab, nämlich bei Mietsachen mit der Einführung vom Bestellerprinzip. Hier wurde die Zahlung der Provision vom Mieter, auf den Vermieter übertragen. Wie Untersuchungen hier gezeigt haben, gab es nach Einführung vom Bestellerprinzip, rund 42 Prozent weniger Mietinserate durch Immobilienmakler, da viele Vermieter die Kosten scheuten. Ob es zu einer solchen Entwicklung auch beim Immobilienverkauf kommt, bleibt abzuwarten.

Auswirkung der Maklerreform auf den Standort Hamburg